Unsere AGB

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

1.4 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

2.1 Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.3 Falls sich nach Abschluss des Vertrages in Folge einer Änderung von Rechtsnormen oder Marktordnungen Abgaben wie zum Beispiel Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben (einschließlich Abschöpfungsbeträge), Steuern (einschließlich Mehrwertsteuer) oder Zölle ändern und sich dadurch unsere Aufwendungen für die Vertragserfüllung ändern, so sind wir berechtigt, unseren Vertragspreis um den Mehrbetrag zu erhöhen und von dem Kunden erstattet zu verlangen. Entsprechendes gilt, wenn sich die Kosten für den Transport oder die Versicherung der Ware ändern, soweit diese Kostenänderungen nicht betriebsintern bedingt sind.

3.4 Wir gewähren unseren Kunden im Rahmen unserer laufenden Geschäftsbeziehungen bis zu unserem jederzeit zulässigen schriftlichen Widerruf, der insbesondere dann erklärt werden kann, wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner fälligen Verbindlichkeiten in Rückstand gerät, für unsere Forderungen aus Warenlieferungen einen Kreditrahmen für alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, der in der Auftragsbestätigung festgesetzt wird. Innerhalb dieses Kreditrahmens erfolgt die Zahlung jeder Warenlieferung entweder innerhalb von drei Tagen ab Lieferung mit 3 % Skonto oder innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung ohne Abzug. Wenn und soweit der in Anspruch genommene Kreditrahmen unter Berücksichtigung des Warenwertes dieser und aller vorangegangenen, noch zur Bezahlung ausstehenden Lieferungen ganz oder teilweise überschritten wird, erfolgt die Lieferung nur Zug um Zug gegen Zahlung des den Kreditrahmen überschreitenden Betrages. Wird in der Auftragsbestätigung ein Kreditrahmen nicht genannt, sind die Waren unverzüglich nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig und ohne Skonto zu bezahlen. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in der gemäß § 288 Abs. 2 BGB zulässigen Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.

3.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Dies gilt nicht für die Aufrechnung mit synallagmatischen Gegenforderungen. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.

4.2 Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.

5.1 Wir sind zur Teillieferungen berechtigt, wenn diese Teillieferungen für den Kunden selbständig verwendbar sind und kein festes Lieferdatum für die Gesamtlieferung vereinbart wurde.

5.2 Bei Lieferungen auf Abruf sind der Abruf und die Abnahme der Ware eine Hauptleistung.

5.3 Nimmt der Kunde die Ware nicht ab oder ruft er die Ware nicht innerhalb vereinbarter oder angemessener Fristen ab, so sind wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist auch berechtigt, nach unserer Wahl die Ware dem Kunden zu berechnen und diese unaufgefordert an den Kunden abzusenden oder aber vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ist eine Teilmenge betroffen, so sind wir auch berechtigt, die noch ausstehenden Mengen sofort fällig zu stellen und insoweit vom Vertrag zurückzutreten.

6.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

6.2 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Kunde berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal 10 % des Lieferwertes zu verlangen. Falls der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine wesentliche Pflichtverletzung darstellt, bleibt es bei der gesetzlichen Haftung, die jedoch im Fall einer nur fahrlässigen Pflichtverletzung auf den jeweils vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

6.3 Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche statt der Leistung stehen in Höhe des vorhersehbaren Schadens dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht; im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.

6.4 Die Haftungsbegrenzungen gemäß 6.2 und 6.3 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Kunde wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass die sofortige Geltendmachung des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung in Betracht kommt.

6.5 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

6.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. 

7.1 Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

7.3 Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Rücktritt zu erklären oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

7.4 Soweit sich nachstehend (7.5 und 7.6) nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

7.5 Sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer von uns garantierten Beschaffenheit der Sache Schadensersatz statt der Leistung begehrt.

7.6 Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie gemäß 7.4 ausgeschlossen. Von einer wesentlichen Vertragspflicht im Sinne dieser AGB ist dann zu sprechen, wenn wir solche Pflichten schuldhaft verletzen, auf deren ordnungsgemäßer Erfüllung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.

7.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. 

8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in 7.4 bis 7.6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

8.2 Die Regelung gemäß 8.1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Sie gilt auch nicht, wenn wir für einen Körper- oder Gesundheitsschaden aus anderen Rechtsgründen haften.

8.3 Sofern nicht die Haftungsbegrenzung gemäß 7.6 bei Ansprüchen aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB wegen Sachschäden eingreift, ist unsere Haftung auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Soweit diese nicht oder nicht vollständig eintritt, sind wir selbst bis zur Höhe der Deckungssumme zur Haftung verpflichtet.

8.4 Die Regelung gemäß 8.1 gilt auch nicht bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

8.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zur deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

9.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

9.4 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.

9.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets von uns vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Ware setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

9.6 Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Verkaufssache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

9.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % oder den Nennbetrag um mehr als 50 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 

10.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).

10.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist -soweit zulässig- Hamburg.

Wir sind berechtigt, die im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung mit unserem Kunden erhaltenen Daten über diesen, unabhängig davon, ob diese vom Kunden oder einem Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.

 

Stand: September 2014